Schwerkranke im Mittelpunkt der Karlsruher Sterbehilfe-Verhandlung

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht prüft im April zwei
Tage lang das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Verhandelt wird
beispielhaft über sechs der elf anhängigen Verfassungsbeschwerden,
wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Besonders viel
Zeit wollen die Richter laut Verhandlungsgliederung den Klagen
schwerkranker Menschen widmen, die mithilfe eines Sterbehilfe-Vereins
ihr Leben beenden möchten. Die anderen Kläger sind solche Vereine
sowie Ärzte, die durch das Verbot eine am Wohl des Patienten
orientierte Behandlung verhindert sehen. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)

Die Verhandlung ist für den 16. und 17. April angesetzt, wie zuvor
schon der «Tagesspiegel» berichtet hatte. Bis zur Urteilsverkündung
vergehen danach erfahrungsgemäß noch einige Monate.

Alle Beschwerden richten sich gegen den neuen Paragrafen 217 im
Strafgesetzbuch, der seit Dezember 2015 Sterbehilfe als
Dienstleistung verbietet. Wer einem Anderen geschäftsmäßig ein
tödliches Medikament zur Verfügung stellt, dem drohen bis zu drei
Jahre Haft. Ein Eilantrag, der darauf abzielte, das Gesetz gleich
wieder außer Vollzug zu setzen, war Anfang 2016 gescheitert. Zwei
Verfassungsklagen wurden später aus formalen Gründen abgewiesen.