Verbraucherzentrale fordert rückwirkende Zahlung von Krankengeld

Hannover (dpa/lni) - Wer bei seiner Versicherung keine lückenlose
Krankschreibung einreicht, kann seinen Anspruch auf Krankengeld
verlieren. Diese Krankengeldfalle soll im neuen Terminservice- und
Versorgungsgesetz der Bundesregierung beseitigt werden. Die
Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen fordert, dass die Neuregelung
auch rückwirkend in Kraft tritt. «Wir haben regelmäßig Fälle, in

denen Patienten durch ein kleines Versäumnis in finanzielle
Schwierigkeiten geraten», sagte VZ-Gesundheitsexperte Kai Kirchner.
Die soziale Ungerechtigkeit sei nicht nachvollziehbar.

Die Krankengeldfalle betrifft Bezieher von Arbeitslosengeld 1 sowie
Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis während der
Arbeitsunfähigkeit ausläuft. Rat bei den Verbraucherschützern suchte

zum Beispiel eine Bürokauffrau aus Hannover, die bei ihrer Kasse eine
Krankschreibung bis Freitag, den 29. Juni 2018, eingereicht hatte.
Für die weitere Krankschreibung bestellte ihre Ärztin sie für
Dienstag, den 3. Juli 2018, wieder ein. Weil sie für den 2. Juli
keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen konnte, verlor sie
auch den Anspruch für die Folgezeit. Die Frau konnte wegen
Depressionen länger nicht arbeiten.

Das Krankengeld - etwa 70 Prozent vom beitragspflichtigen Gehalt -
wird laut Kirchner maximal 78 Wochen gezahlt, auch über das Ende
eines Arbeitsverhältnis hinaus. Wer den Anspruch verliere, dem bleibe
meist nur der Antrag auf Hartz IV, sagte der Referent für Gesundheit
und Pflege der Verbraucherzentrale.