Informationen zu Abtreibungen: Kabinett billigt Gesetzänderung

Berlin (dpa) - Schwangere sollen sich künftig einfacher über
Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Kabinett
billigte am Mittwoch den mühsam gefundenen Kompromiss zum sogenannten
Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Stimmt auch der
Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache
informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für
weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden,
Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Ärzte und viele Frauen
kritisieren nach wie vor scharf, dass sich Schwangere damit weiterhin
nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren können.

Die Änderung von Paragraf 219a, der «Werbung» für Abtreibungen unte
r
Strafe stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die SPD und
Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen - doch CDU und
CSU lehnten ab.

Der Kompromiss sieht nun auch vor, dass im Internet und bei den
Beratungsstellen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern
geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem
sollen Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden -
bis zum 22. Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.