Abtreibungs-Werbeverbot: Reform könnte laufende Prozesse beeinflussen

Kassel/Berlin (dpa/lhe) - Die geplante Reform des umstrittenen
Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche könnte sich auf das
Verfahren gegen zwei Frauenärztinnen aus Kassel auswirken.
«Maßgeblich für Entscheidung des Gerichts ist die Rechtslage zum
Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung», sagte ein Sprecher des
Amtsgerichts Kassel im Vorfeld einer Entscheidung des
Bundeskabinetts. Das wollte am Mittwoch einen Gesetzentwurf
verabschieden, der eine Veränderung des Werbeverbots vorsieht.

Wegen des Verbots im Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a waren zwei
Kasseler Medizinerinnen angeklagt worden. Sie hatten auf der
Internetseite ihrer Praxis über angebotene Leistungen informiert,
darunter auch Schwangerschaftsabbruch. Abtreibungsgegner hatten die
Frauen daraufhin angezeigt. Der Prozess gegen die Ärztinnen war
im August unterbrochen worden und ist auf unbestimmte Zeit
ausgesetzt.

Laut Plänen der Bundesregierung soll das Werbeverbot in 219a bestehen
bleiben, aber ergänzt werden: Ärzte und Klinken dürfen demnach
informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ob sich
dadurch das Verfahren in Kassel erledigt, wird das Amtsgericht nach
Inkrafttreten des Gesetzes prüfen. Auch eine Einstellung des
Verfahrens wäre denkbar.