Nach Mord an einem Mediziner - Angeklagter bestreitet Tatvorwurf

Nach einer tödlichen Messerattacke in einer Arztpraxis in Offenburg
beginnt der Prozess gegen einen 27 Jahre alten Mann. Ihm wird der
Mord an einem Mediziner zur Last gelegt. «Ich bin unschuldig», betont
er zum Prozessauftakt. Mehr will er nicht sagen.

Offenburg (dpa/lsw) - Knapp ein halbes Jahr nach einem tödlichen
Angriff auf einen Mediziner in Offenburg (Ortenaukreis) hat der
Prozess gegen einen heute 27 Jahre alten Mann begonnen. Dem
Asylbewerber aus Somalia werden Mord und gefährliche Körperverletzung
zur Last gelegt, sagte Staatsanwalt Kai Stoffregen zum Prozessauftakt
vor dem Landgericht Offenburg am Mittwoch. Er habe den 52 Jahre alten
Arzt Mitte August vergangenen Jahres in dessen Praxis mit einem
Messer angegriffen und getötet. Zudem habe er eine Arzthelferin
verletzt, die den Angriff auf den Mediziner verhindern wollte.

Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen
gehandelt, sagte der Staatsanwalt. Sein Opfer sei von dem Angriff
überrascht worden und habe keine Chance zur Gegenwehr gehabt. Der
Mediziner starb nach mindestens 20 Messerstichen in Kopf und Hals am
Tatort. Der Angeklagte war kurze Zeit nach der Tat in Offenburg
festgenommen worden. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

«Ich bin unschuldig», sagte der 27-Jährige zum Prozessauftakt. Nähe
r
wollte er sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Dem Gericht zufolge war

er durch am Tatort gefundene Blutspuren überführt worden.

Die Tat hatte in der mehr als 60 000 Einwohner zählenden Stadt für
Unruhe gesorgt und Betroffenheit ausgelöst.

Das Gericht werde prüfen müssen, ob bei dem Angeklagten eine
psychische Erkrankung vorliege, sagte der Vorsitzende Richter Heinz
Walter. Es gebe Anzeichen, dass der Mann unter Verfolgungswahn leide.
Der Anklage zufolge wollte er sich für eine aus seiner Sicht
fehlerhafte ärztliche Behandlung rächen. Er sei offenbar davon
ausgegangen, von dem Allgemeinmediziner bei einer vorangegangenen
Blutentnahme vergiftet worden zu sein.

Das Gericht hat sechs Verhandlungstage angesetzt (Az.: 1 Ks 501 Js
13789/18). Ein Urteil soll es den Planungen zufolge am 21. Februar
geben.