Koalitionseinigung zur leichteren Information über Abtreibungen

Es ist eine sensible Frage für viele Frauen - und entwickelte sich
zum Reizthema für die Koalition: Wie dürfen Ärzte über Abtreibungen

informieren? Nun ist ein konkreter Kompromiss gefunden.

Berlin (dpa) - Schwangere sollen sich künftig leichter über
Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Außerdem soll
en
junge Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger, bis zum 22.
Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Das sieht ein
Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nach langem
Streit um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen verständigt
hat. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Das Werbeverbot
selbst bleibt demnach bestehen, der Paragraf 219a wird aber ergänzt.

«Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen
Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen», sagte
Justizministerin Katarina Barley (SPD) der dpa. Die neue Vorschrift
sorge zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, betonte
Familienministerin Franziska Giffey (SPD). «In Zukunft wird jede
Ärztin und jeder Arzt in Deutschland über die Tatsache informieren
dürfen, dass er oder sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt», sagt
e
sie der Deutschen Presse-Agentur. Jede Frau werde einfach
Informationen finden, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein
Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden könne.

Vorgesehen ist außerdem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei
Verhütungspillen. Dass die Krankenkassen die Kosten künftig länger
übernehmen sollen, helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften
zu vermeiden, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der dpa.
«Ich halte das im Rahmen des gefundenen Kompromisses für eine gute
Ergänzung.» Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre kostet
die gesetzlichen Krankenkassen laut Entwurf jährlich rund 40
Millionen Euro mehr.

Die große Koalition hatte monatelang heftig über Paragraf 219a des
Strafgesetzbuches gestritten. Dieser verbietet «Werbung» für
Schwangerschaftsabbrüche. Demnach macht sich strafbar, wer «seines
Vermögensvorteils wegen» öffentlich Abtreibungen anbietet. Die
SPD hatte - wie Grüne, Linke und FDP - eine Abschaffung des Verbots
gefordert, die Unionsseite wollte das nicht.

Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen
Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker, auch
innerhalb der SPD, zufriedenstellte. Auf diesen Kompromiss baut der
Gesetzentwurf nun auf.

Konkret soll in Paragraf 219a eine neuer Absatz eingefügt und damit
eine zusätzliche Ausnahme festgelegt werden. Ärzte und Klinken dürfen

demnach öffentlich - zum Beispiel auf der eigenen Internetseite -
darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie
sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu
hinweisen dürfen, etwa durch Links auf ihrem Internetauftritt.

Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten,
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche
vornehmen - mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll
monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung im Internet veröffentlicht werden.

Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter
abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll
das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.