BGH entscheidet über Aufklärungspflichten bei Lebendorganspende

Karlsruhe (dpa) - Die Warteliste für Spenderorgane ist lang - manchem
Patienten kann eine Lebendspende helfen. Was aber, wenn es dem
Spender anschließend dauerhaft schlecht geht? Zwei Nierenspender aus
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fordern Schmerzensgeld und
Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündet sein
Urteil am Dienstag (10.00 Uhr).

Die Spender werfen der Universitätsklinik Essen Fehler bei der
Risikoaufklärung vor. So habe bei den Aufklärungsgesprächen der
vorgeschriebene neutrale Arzt gefehlt. Einer der Spender brachte vor,
er hätte sich bei einer vollständigen Aufklärung gegen die Spende
entschieden. Die Vorinstanzen stellten Fehler fest, wiesen die Klagen
der Betroffenen aber ab. (Az. VI ZR 318/17 u.a.)