Arzt muss für vermasselte Knie-OP hohes Schmerzensgeld zahlen

Oldenburg (dpa/lni) - Weil ein Arzt bei einer Knieoperation die
Metallspitze des Instruments im Knie des Patienten vergessen hat und
dem nicht nachgegangen ist, muss er 20 000 Euro Schmerzensgeld
zahlen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach in seinem am Montag
veröffentlichten Urteil von gröbster Fahrlässigkeit seitens des
Arztes. Ihm sei am Ende eines Operationstages das Fehlen der
Metallspitze aufgefallen. Statt alle an diesem Tag operierten
Patienten nachzuuntersuchen, ließ er die Sache auf sich beruhen. Der
betroffene 46-jährige Patient klagte nach einem Monat über extreme
Schmerzen und die Metallspitze musste mit einer weiteren Operation
entfernt werden. (Az. 5 U 102/18)

Der zuvor sportlich sehr aktive Mann erlitt durch die Metallspitze in
seinem Knie einen Knorpelschaden, der ihm bei längerem Gehen und
Stehen erhebliche Schmerzen bereitet. Deshalb sprach das Gericht ihm
ein erhöhtes Schmerzensgeld zu, nachdem der Mann in erster Instanz
zunächst nur 12 000 Euro erhalten hatte. Dem Patienten war das zu
wenig, der Arzt wollte nur 7500 Euro zahlen.

Das Oberlandesgericht betonte das ganz besondere Verschulden des
Arztes. Dieser habe am Abend der Operation das Fehlen der
Metallspitze bemerkt und sich zunächst damit abgefunden, dass einer
seiner Patienten hierdurch erheblich verletzt werden könne. Weder
beim Verbandswechsel noch beim Fadenziehen habe er es für nötig
befunden, abzuklären, ob die Metallspitze im Knie des 46-Jährigen
verblieben war. Erst nachdem die Spitze bereits Schäden verursacht
und der Mann mit erheblichen Schmerzen erneut vorstellig wurde, sei
der Arzt tätig geworden.