Kritik an Regelung der Leichenschau hält an

Wiesbaden/Groß-Gerau (dpa/lhe) - Trotz schärferer Regeln in Hessen
steht die Leichenschau weiter in der Kritik. Polizeigewerkschaften
und Mediziner sehen Mängel bei der Untersuchung von Verstorbenen. So
komme es weiter vor, dass sich zunächst kein Arzt für eine
Leichenschau finde oder ein Arzt ohne entsprechende Expertise diese
vornehmen müsse, sagte Dirk Peglow, Vorsitzender des Bundes Deutscher
Kriminalbeamter in Hessen: «Wir haben Konstellationen, bei denen ein
HNO-Arzt einen Leichnam begutachtet.» Dadurch könnten Tötungsdelikte

unentdeckt bleiben.

Manchmal müssen Polizeibeamte stundenlang an der Leiche warten, weil
ein Arzt zunächst keine Zeit hat. Für die Landesärztekammer ist das
kein Wunder: «Hier werden niedergelassene Ärzte dienstverpflichtet,
Leistung durchzuführen, deren Vergütung ihnen unter fadenscheiniger
Begründung vorenthalten wird.», erklärte Präsidiumsmitglied Michael

Andor aus Groß-Gerau. So seien Fragen der Abrechnung seit Jahren
ungeklärt.

Bei einem Todesfall muss ein Arzt die Leiche begutachten und den
Totenschein ausstellen. Jeder Mediziner ist dazu per Gesetz
verpflichtet. Zudem gibt es eine sogenannte zweite Leichenschau, wenn
der Körper eingeäschert werden soll oder ins Ausland überführt. Sei
t
August muss diese erneute Begutachtung in Hessen durch einen
Rechtsmediziner erfolgen. In Frankfurt gibt es seit einem Jahr ein
Pilotprojekt, bei dem der Polizei häufiger ein Rechtsmediziner zur
Verfügung steht, wenn die Ermittler zu einer Leiche gerufen werden.
Laut dem BDK ist das eine gute Lösung, die Situation im Rest von
Hessen sei dagegen sehr verschieden.