Verwaltungsgericht: Herzspezialist Kuck darf Approbation behalten

Hamburg (dpa/lno) - Der renommierte Hamburger Herzspezialist
Karl-Heinz Kuck (66) darf weiter als Arzt praktizieren. Das
Verwaltungsgericht der Hansestadt gab am Mittwoch einer Klage des
vorbestraften Medizinprofessors gegen die Gesundheitsbehörde statt,
wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Wegen Abrechnungsbetrugs in 15
Fällen war Kuck am 12. April 2016 per Strafbefehl zu einer
einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und 100 000 Euro Geldstrafe
verurteilt worden. Die Gesundheitsbehörde hatte ihm daraufhin die
Approbation entzogen. Er habe sich zur Ausübung des Arztberufs als
unwürdig erwiesen, hieß es. Gegen die Entscheidung vom Februar 2018
hatte Kuck erst Widerspruch und dann Klage eingelegt.