Mehr Krätzefälle in Hessen - Strengere Meldepflicht für Hautkrankheit

Wiesbaden/Fulda (dpa/lhe) - In Hessen ist zuletzt häufiger die Krätze
gemeldet worden. Im vergangenen Jahr waren es landesweit 424 Fälle
der ansteckenden Hautkrankheit, wie das Sozialministerium in
Wiesbaden mitteilte. 2017 seien es lediglich 204 Fälle, im Jahr 2016
nur 85 Fälle gewesen. Zwar sei ein Anstieg der Zahlen zu verzeichnen.
Doch im Juli 2017 sei auch eine Meldepflicht für bestimmte
Einrichtungen hinzugekommen, erklärte das Ministerium.

Einzelfälle von Krätze sind nicht meldepflichtig. An Orten, wo viele
Menschen zusammenkommen, allerdings schon. Beim Auftreten in Schulen,
Kinderheimen und Kitas muss eine Meldung erfolgen. Seit Mitte Juli
2017 besteht auch Meldepflicht bei Bewohnern und Personal von
Einrichtungen wie Asylunterkünften, Pflegeheimen und Gefängnissen.

Krätze wird durch die Skabiesmilbe verursacht und übertragen.
Anzeichen sind laut Robert-Koch-Institut ein Brennen der Haut und
Juckreiz, der besonders nachts stark ausgeprägt ist. Es bildeten sich
stecknadelgroße Bläschen, gerötete Knötchen oder Pusteln als Reakti
on
auf Eier und Ausscheidungen der Milben. Zwei bis fünf Wochen dauert
es von der Infektion bis zu den ersten Symptomen. Dafür müsse aber
mindestens zehn Minuten Hautkontakt mit dem Erkrankten bestehen. «Nur
durch Händeschütteln wird Scabies nicht übertragen», sagte Erik
Senger vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen.

Im Landkreis Fulda beispielsweise gab es im Jahr 2018 mit 111
Meldungen ebenfalls einen deutlichen Anstieg. Zuvor waren es 29 Fälle
(2017) und 48 Fälle (2016), wie der Kreis auf Anfrage mitteilte. Bei
einigen Betroffenen sei die Erkrankung aber auch mehrfach aufgetreten
und wiederholt gemeldet worden. Nach Einschätzung des Gesundheitsamts
in Fulda ist die Häufigkeit der Erkrankung auf die Bevölkerung
bezogen aber immer noch «als gering einzustufen». Der
stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes, Helmut Ernst, sagte:
«Krätze ist zwar von den Leitern verschiedener Einrichtungen zu
melden, allerdings nicht an übergeordnete Behörden
übermittlungspflichtig.» Somit stünden Vergleichszahlen zur
Beurteilung in Deutschland nicht zur Verfügung.