Fall Peggy: Schadenersatzklage gegen Gutachter

Lichtenberg/Erfurt (dpa) - Die Anwältin des Mannes, der 2004 wegen
Mordes an der neunjährigen Peggy K. aus Lichtenberg (Kreis Hof)
verurteilt worden war, hat nach eigener Aussage beim Landgericht
Berlin Klage gegen einen Sachverständigen eingereicht. Dies teilte
Rechtsanwältin Hanna Henning am Freitag in Lichtenberg mit. Ein
Gutachten des forensischen Psychiaters aus Berlin hatte maßgeblich
zur Verurteilung des heute 41-Jährigen geistig Behinderten geführt.
Es werde nach der jahrelangen Unterbringung in einer Psychiatrie
mindestens 350 000 Euro Schadenersatz gefordert.

Im Jahr 2004 hatte das Landgericht Hof Ulvi K. zu lebenslanger Haft
verurteilt. 2014 wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren
freigesprochen und im Folgejahr aus der Klinik entlassen. Auch in dem
zweiten Verfahren hatte der nun beklagte Gutachter erklärt, dass er
das frühere Geständnis des Angeklagten für echt halte. Für eine
Stellungnahme zu der Klage war der Sachverständige am Freitag nicht
zu erreichen.

Ihr Mandant sei aufgrund seiner geistigen Behinderung leicht
manipulierbar, meinte Henning. Kriminalpolizisten hätten ihn dazu
gedrängt, ein falsches Geständnis abzulegen. Der Sachverständige habe

dies in seinem Gutachten bewusst verschwiegen.

Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden.
Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald in Thüringen
gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in
Oberfranken entfernt. Wie sie zu Tode kam, ist bis heute ungeklärt.
Im September 2018 legte ein 41-Jähriger ein Geständnis ab, widerrief
es aber später wieder. Vor wenigen Wochen wurde der Mann aus der
Untersuchungshaft entlassen.