Karlsruhe klärt Streit um Krankenhaus-Abrechnungen bei den Kassen

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht beendet einen langen
Abrechnungsstreit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Dabei
ging es - vereinfacht gesagt - um die Frage, in welchen Fällen den
Kliniken von den Kassen eine Aufwandspauschale für die Kontrolle
ihrer Abrechnungen zusteht. Die Karlsruher Richter wiesen nun die
Klagen mehrerer Krankenhäuser als unbegründet ab, wie das Gericht am
Dienstag mitteilte. Damit sind Korrekturen für die Zeit bis zu einer
Gesetzesänderung Ende 2015 vom Tisch. (Az. 1 BvR 318/17 u.a.)

Hintergrund ist, dass die Kliniken die stationäre Behandlung von
Patienten nach sogenannten Fallpauschalen abrechnen. Nach Darstellung
des Gerichts kommt es in diesem hochkomplexen System regelmäßig zu
Fehlern - mehr als 40 Prozent aller Abrechnungen müssten korrigiert
werden. Die Kassen sind verpflichtet, sämtliche Abrechnungen zu
prüfen, in Zweifelsfällen mithilfe des Medizinischen Dienstes.

Für die Kliniken bedeutet das erheblichen Aufwand. Zum Ausgleich hat
der Gesetzgeber eine Pauschale von 300 Euro vorgesehen. Es war aber
umstritten, ob diese Pauschale bei allen oder nur bei bestimmten
Prüfungen fällig wird. Das Bundessozialgericht hatte in seiner
Rechtsprechung nach Art der Prüfungen differenziert und damit die
Kassen in vielen Fällen von der Pauschale entlastet. Seit 2016 ist im
Gesetz klargestellt, dass sie für sämtliche Prüfungen zu zahlen ist.


Die Klagen der Krankenhäuser zielten darauf ab, die Urteile des
Bundessozialgerichts zu kippen - die Richter in Kassel hätten das
Recht unzulässigerweise eigenmächtig fortgebildet. Karlsruhe sieht
aber keine Probleme: Die verfassungsrechtlichen Grenzen seien noch
nicht überschritten. Ein anderes Verständnis sei zwar möglich - das
Sozialgericht habe sich aber auf nachvollziehbare Anknüpfungspunkte
gestützt. Für die Zeit ab 2016 gibt es laut Verfassungsgericht noch
keine letztinstanzlichen Urteile des Bundessozialgerichts.