Anklage gegen Pflegedienst-Geschäftsführerin - Abrechnungsbetrug

Berlin (dpa/bb) - Erneut ist ein Berliner Pflegedienst wegen
Abrechnungsbetrugs angeklagt worden. Einer 43-Jährigen wird
vorgeworfen, als Geschäftsführerin eines ambulanten Dienstes von
Oktober 2011 bis Januar 2013 gewerbsmäßig nicht erbrachte
Pflegeleistungen bei einem Bezirksamt abgerechnet zu haben, wie die
Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Der Schaden soll sich
demnach auf knapp 12 400 Euro belaufen. Die Anklage wurde vor dem
Schöffengericht Berlin-Tiergarten erhoben.

Erst im November wurden zwei Verantwortliche eines Pflegedienstes
angeklagt, weil sie mit falschen Abrechnungen Berliner Krankenhäuser
und Bezirksämter um rund drei Millionen Euro betrogen haben sollen.
Dem Duo werden laut Staatsanwaltschaft 844 Fälle von April 2011 bis
Februar 2015 zur Last gelegt.

Im Mai des Vorjahres hatte das Amtsgericht Tiergarten die Inhaberin
eines Pflegedienstes wegen Abrechnungsbetrugs in mehr als 300 Fällen
zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Hilfskräfte versorgten
demnach die Patienten, abgerechnet wurden aber Leistungen von
examinierten Pflegefachkräften.