Gericht: Cannabis keine Alternativbehandlung bei ADHS

Celle (dpa/lni) - Ein an ADHS leidender 31-Jähriger ist mit seiner
Klage vor Gericht gescheitert, seine Erkrankung mit Cannabis
behandeln zu wollen. Das Medikament könne nur bei schwerwiegenden
Erkrankungen verordnet werden, urteilte das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen in Celle nach Angaben vom Montag. Bei dem Kläger
seien ein Aufmerksamkeitsdefizit und eine Hyperaktivitätsstörung noch
nicht eindeutig diagnostiziert worden.

Laut Gericht führte eine Ritalin-Therapie zur Schwächung des Mannes
und verursachte als Nebenwirkung Appetit- und Kraftlosigkeit. Ein
Arzt empfahl dem Kläger Cannabis zur Behandlung. Die Krankenkasse
lehnte die Kostenübernahme dafür aber ab, da keine schwerwiegende
Erkrankung vorliege und die Verwendung bei ADHS medizinisch
zweifelhaft sei. Der Mann klagte dagegen.

Das Gericht bestätigte nun die Rechtsauffassung der Krankenkasse.
«Cannabis soll schwere Krankheiten lindern, es ist keine beliebige
Behandlungsalternative oder Hilfe zur Alltagsbewältigung», sagte
ein Gerichtssprecher. Sozialgerichte müssten sich zunehmend mit
ähnlichen Fällen befassen. (Aktenzeichen: L 16 KR 504/18 BER)