Gericht: Präimplantationsdiagnostik bleibt in Bayern stark reguliert

Ansbach/München (dpa) - Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in
Bayern bleibt stark reguliert. Ein Münchner Labor scheiterte vor dem
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach mit seiner Forderung,
befruchtete Eizellen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung der
zuständigen Ethikkommission untersuchen zu dürfen. Das Gericht gab
das Urteil am Montag bekannt (Az.: 20 B 18.290). «Wegen
grundsätzlicher Bedeutung» des Falles wurde aber die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen - damit die Gerichte
sich auch in anderen Bundesländern daran orientieren können.

Das Labor Synlab hatte die Klage damit begründet, dass die
sogenannten Trophektodermbiopsien, um die es vor Gericht ging, gar
nicht unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Bei der Untersuchung
würden nicht dem Embryo direkt Zellen entnommen, sondern dem
umgebenden Gewebe, aus dem nach einer Einnistung in die Gebärmutter
der Mutterkuchen entsteht. Erblich belastete Zellen sollten nicht
aussortiert werden, es werde lediglich untersucht, ob eine Zelle sich
überhaupt einnisten kann und die Frau schwanger wird. Das sei vor
allem für Frauen ab 35 wichtig. Diese hätten «ein dramatisch hohes
Risiko, dass ihre Kinderwunschbehandlungen scheitern». Der
Argumentation folgte der Gerichtshof nicht.

Laut Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland nur unter besonderen
Umständen erlaubt, einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung
vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen.
Entweder muss das Risiko schwerer Erbkrankheiten bestehen - oder die
hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt. Ob eine
Untersuchung erlaubt ist, entscheiden PID-Ethikkommissionen.

Wie viele Anträge auf eine PID bei den fünf Ethikkommissionen in
Deutschland (Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben eigene, die
übrigen Länder haben sich zu zwei Verbünden zusammengetan) gestellt
werden, wird nicht zentral erfasst. Schätzungen gehen von 300 bis 400
Fällen im Jahr aus. Ein Großteil kommt vor die bayerische Kommission,
weil im Freistaat besonders viele PID-Zentren ihren Sitz haben. Nach
Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums hat diese im
vergangenen Jahr über 155 Fälle entschieden und 12 Anträge abgelehnt.