Milliarden-Entlastungen 2019 für viele Bürger - Gesetzesänderungen

Rentner, Beitragszahler, Kita-Eltern - 2019 ändert sich für viele
Bürger eine ganze Menge. Millionen Menschen werden finanziell
entlastet.

Berlin (dpa) - Verbesserungen bei der Rente, Entlastungen bei den
Krankenkassenbeiträgen: Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr
viele Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in
Deutschland ab dem 1. Januar 2019 ändert - von A bis Z:

ARBEITNEHMER: Zeitlich befristete Teilzeit wird für Millionen
Arbeitnehmer eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig f
ür
ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die
Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit
anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens
45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in
dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur
einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

BEITRAGSZAHLER: Zum Jahreswechsel sollen der Pflegebeitrag um 0,5
Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt
werden. Der Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3 auf 2,5 Prozent des
Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll zum 1.
Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens
steigen. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent
zahlen.

KITA-ELTERN UND -KINDER: Deutschlands Kitas sollen besser und für
Geringverdiener kostenlos werden. Ab Anfang 2019 sollen die Länder
dafür Mittel über das «Gute-Kita-Gesetz» erhalten können. Bis 202
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sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen.

KRANKENVERSICHERTE: Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen
Krankenkassen werden entlastet - die Arbeitgeber müssen wieder die
Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren
sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden
Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner
sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.

PFLEGE-BETROFFENE: Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege
kommt ein Paket für 13 000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In

Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett
bezahlen. Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab
Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden.
Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges
Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen
lassen können.

RENTNER: Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten
für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die
betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen
und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dür
fte
bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die
Bestandsrenten werden erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann
nachgezahlt werden. Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente
wird zudem bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu
den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der
Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht
überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen
Erwerbsminderungsrentner.

SPEDITEURE: Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird
erhöht. In die neuen Sätze werden ab 1. Januar 2019 erstmals auch die
Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch
eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Laster. Durch die neuen
Sätze und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle
Bundesstraßen erwartet der Bund Einnahmen von durchschnittlich
7,2 Milliarden Euro pro Jahr - 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.