Streit um Anti-Baby-Pille - Gericht rät zu Vergleich

Waldshut-Tiengen (dpa) - Im jahrelangen juristischen Streit um eine
mögliche Gesundheitsgefahr der Anti-Baby-Pille «Yasminelle» hat ein
Gericht die Kontrahenten zu einer Einigung aufgerufen. Der Fall sei
komplex und schwierig, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia
Jarsumbek am Donnerstag am Landgericht Waldshut-Tiengen am Hochrhein
in Baden-Württemberg. Ein Vergleich vor Gericht oder eine
außergerichtliche Einigung sei die beste Lösung. Dafür gebe es Zeit
bis zum 20. Dezember. Sonst drohe ein Prozess, der für beide Seiten
ein hohes Risiko berge und der noch Jahre dauern könne.

In dem Fall geht es um eine 34 Jahre alte Frau. Sie macht die Pille
mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme und ein
hohes Thrombose-Risiko verantwortlich. Nach der Einnahme habe sie im
Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen
Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast
gestorben. Noch heute leide sie unter den Folgen. Sie fordert von
Bayer Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200 000
Euro.

Der Pharmakonzern hält nach Angaben einer Sprecherin die in der Klage
geltend gemachten Ansprüche für unbegründet (Az.: 1 O 73/12). Ein
medizinischer Gutachter hatte am Donnerstag die Ursache der
Gesundheitsprobleme nicht eindeutig klären können.