Gericht erklärt Kündigung gegen Klinikmitarbeiterinnen für unwirksam

Nordhausen (dpa/th) - Das Arbeitsgericht Nordhausen hat die
fristlosen Kündigungen zweier Mitarbeiterinnen einer Reha-Klinik in
Bad Langensalza für unwirksam erklärt. Das vorgeworfene
pflichtwidrige Verhalten sei nicht von solchem Gewicht, dass es ohne
vorherige Abmahnung zu einer Kündigung führen könne, hieß es in der

Begründung des Gerichtes am Mittwoch. Das Gericht verurteilte den
beklagten Arbeitgeber, die beiden langjährigen Therapeutinnen sofort
weiter zu beschäftigen.

Die Kündigungen waren im April 2018 vor dem Hintergrund eines seit
längerem andauernden Tarifstreits erfolgt. Die beiden Klägerinnen
hatten im März am Vorabend eines Streiks Informationsbroschüren der
Gewerkschaft Ver.di in die Patientenpostfächer gelegt und damit laut
Klinikleitung gegen eine Anweisung verstoßen sowie den Betriebsablauf
erheblich gestört.