Berufung von Ärztin in Verfahren zu Abtreibungsparagraf abgewiesen

Gießen (dpa) - Das umstrittene Urteil im Streit über den
Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden. Das Landgericht
Gießen wies die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel ab,
teilte das Gericht am Freitag mit. Die Allgemeinmedizinerin hatte
Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor
knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. In dem Urteil
hatte es geheißen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für
Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a des
Strafgesetzbuchs verstoße. Das Gesetz verbietet das öffentliche
Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Hänels Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht den
Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig
bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das
Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Der Anwalt hatte
für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, die nächste
Instanz anrufen zu wollen.