Kind nach Sterilisation: Prozess wegen Befangenheitsantrag verschoben

Offenburg (dpa) - Der Offenburger Prozess um einen Mann, der trotz
Sterilisation ein Kind gezeugt hat, ist zunächst aufgehoben worden.
Wie das Landgericht Offenburg am Freitag mitteilte, liegt ein
Befangenheitsantrag gegen die Kammer vor. Der Prozess wird deshalb
auf einen späteren Termin verschoben.

Der Kläger will Schadenersatz von seinem damaligen Arzt und dessen
Praxis. Er macht geltend, dass er von dem Urologen nicht ausreichend
aufgeklärt worden sei über das Risiko, trotz des Eingriffs wieder
zeugungsfähig zu werden. Er will für seine Frau 20 000 Euro
Schmerzensgeld erstreiten wegen ihrer durch die Schwangerschaft
entstandenen Belastungen. Zudem klagt der Mann auf Unterhalts- und
Betreuungskosten für seinen kleinen Sohn bis zu dessen 18.
beziehungsweise 25. Lebensjahr. Auch die Kosten für ein zusätzliches
Zimmer sowie ein größeres Auto sollen ihm demnach erstattet werden -
insgesamt rund 350 000 Euro (Az.: 3 O 320/17).

Die Prozessgegner bestreiten die Vorwürfe. Außerdem sei nicht
geklärt, ob das Kind auch wirklich der leibliche Sohn des Klägers
ist. Die Anwälte beider Seiten wollen sich zu den Umständen des
Falles nicht äußern.