Streit über Abtreibungsparagrafen vor Landgericht in neuer Runde

Gießen (dpa/lhe) - Im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a
steht am (heutigen) Freitag eine Berufungsverhandlung vor dem
Landgericht Gießen an (9 Uhr). Die Ärztin Kristina Hänel hatte
Rechtsmittel eingelegt, nachdem sie vom Amtsgericht wegen verbotener
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu 6000 Euro Strafe verurteilt
worden war. Das Urteil könnte nun noch am gleichen Tag fallen.
Paragraf 219a des Strafgesetzbuches untersagt das Anbieten,
Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Belangt wurde Hänel, weil sie auf ihrer Internetseite Abtreibungen
als Leistung anbietet und Informationen zum Thema bereitstellt. Bei
einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale
Leistung wie das Herausnehmen eines Blinddarms, hieß es vom
Amtsgericht vor knapp einem Jahr zur Begründung.

Hänel sagte vor der Verhandlung, sie würde es begrüßen, wenn ihr Fa
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dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werde, um eine grundsätzliche
und juristische Klärung zu erreichen. Sie wolle ein Informationsrecht
für Frauen durchsetzen, damit die verantwortliche Entscheidungen
treffen könnten. Der Fall hatte bundesweit Debatten um Änderungen des
Abtreibungsrechts ausgelöst. In Kassel sind in einem ähnlichen
Verfahren gleich zwei Frauenärztinnen angeklagt.