Karlsruhe urteilt am 24. Juli zur Fixierung von Psychiatrie-Patienten

Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 24.
Juli sein Urteil zur zwangsweisen Fixierung von
Psychiatrie-Patienten. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe
mit. Beschwerde eingereicht hatten zwei Betroffene aus Bayern und
Baden-Württemberg. Sie waren - einer stark betrunken, der andere
aggressiv - über mehrere Stunden mit Gurten ans Bett gefesselt worden
und sehen sich deshalb in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person
verletzt (Az. 2 BvR 309/15 u.a.).

Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz zum Umgang mit psychisch
kranken Menschen. In Karlsruhe geht es um die Frage, ob eine derart
drastische Maßnahme wie die Fixierung durch einen Richter genehmigt
werden muss - notfalls nachträglich. In den meisten Bundesländern
reicht die Anordnung eines Arztes. Über die Unterbringung eines
Patienten in der geschlossenen Abteilung entscheidet ein Richter.

In der zweitägigen Verhandlung im Januar hatten Experten aus der
psychiatrischen Praxis berichtet, dass die Fixierung nur als letztes
Mittel eingesetzt werde, wenn Patienten sich oder andere gefährdeten
oder nicht zu beruhigen seien. Einig waren sich die Fachleute, dass
Fixierungen seltener nötig wären, wenn es mehr Personal gäbe.