Illegale Beschneidung des Sohnes - Vater erhält Bewährungsstrafe

Berlin (dpa/bb) - Ein Vater, der eine illegale Beschneidung seines
neun Jahre alten Sohnes in seiner Wohnung in Berlin-Reinickendorf
veranlasst hatte, ist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
worden. Zudem soll er dem Jungen 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der
Eingriff sei gegen den Willen des Kindes und unter unzureichenden
medizinischen Bedingungen auf dem Küchentisch erfolgt, begründete das
Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch. Der 52-jährige Angeklagte habe
sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Der Junge hatte im Oktober 2015 seinen getrennt von der Mutter
lebenden Vater besucht, als zwei Männer kamen, um die Beschneidung
vorzunehmen. Der Eingriff sei auch hinter dem Rücken der Mutter
geschehen, hieß es weiter im Urteil. Die Wunde sei zwar problemlos
verheilt, die psychischen Folgen für das Kind aber seien erheblich.

Der aus Angola stammende Angeklagte hatte gestanden und erklärt, in
seiner Heimat sei eine Beschneidung normal. Die Verteidigerin hatte
auf eine Geldstrafe plädiert. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem
Antrag der Staatsanwältin.

Eine rituelle Beschneidung von Jungen ist in Deutschland unter
bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So müssen solche Eingriffe nach
den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. In den ersten
sechs Lebensmonaten des Säuglings dürfen religiöse Beschneider den
Eingriff vornehmen, sofern sie ausgebildet sind. Ist das Kind älter,
darf die Beschneidung nur von Ärzten vorgenommen werden.