MS-Kranker wegen fahrlässiger Tötung eines Fußgängers vor Gericht

Darmstadt (dpa) - Ein an Multipler Sklerose erkrankter Autofahrer
steht zum zweiten Mal vor Gericht, weil er während eines Krampfs am
Steuer einen Fußgänger getötet hat. Das Landgericht Darmstadt
verhandelt ab Dienstag (9.30 Uhr) in zweiter Instanz wegen
fahrlässiger Tötung. Das Amtsgericht Offenbach hatte den 53-Jährigen

im August 2017 wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des
Straßenverkehrs zu 9000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen legten
sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Der Autofahrer soll im Juni 2015 in Obertshausen bei Offenbach
aufgrund seiner Erkrankung eine spastische Lähmung erlitten und dabei
seinen Wagen auf 146 Stundenkilometer beschleunigt und eine rote
Ampel überfahren haben. Er erfasste einen Fußgänger, der bei Grün
über die Straße ging. Der 34-Jährige starb.