Gericht: Grünenthal hatte Verbindung zu Conterganstiftung

Köln (dpa) - Zwischen dem Conterganhersteller Grünenthal und der
Conterganstiftung hat es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts
Köln Verflechtungen gegeben. Der Hersteller des Schlafmittels, durch
das 5000 Kinder mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen auf
die Welt kamen, habe Zugriff auf die medizinischen Akten der Opfer
gehabt, stellte das Gericht am Donnerstag fest. Seit Jahren schwelt
zwischen den Beteiligten ein Streit in dieser Frage.

Der damalige Grünenthal-Anwalt sei gleichzeitig Vorsitzender der
medizinischen Kommission der Stiftung gewesen. Außerdem habe
Grünenthal Geld für die Arbeit einer Kommission überwiesen, die
Einfluss auf die Entscheidung hatte, wer als Conterganopfer anerkannt
wird. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Stiftung zahlt von ihr anerkannten Conterganopfern Renten aus
Steuermitteln und steht unter Rechtsaufsicht des
Bundesfamilienministeriums. Der Contergangeschädigte Andreas Meyer
habe 2013 als Sachverständiger vor dem Familienausschuss des
Bundestags den Vorwurf der Verflechtung erhoben. Dabei habe er die
Wahrheit gesagt, stellte das Gericht nun fest. Ein früherer
Stiftungsvorstand hatte Meyer vorgeworfen, die Unwahrheit zu sagen.
Dagegen hatte Meyer geklagt.

Andreas Meyer sieht nach dem Urteil nun die Politik in der Pflicht.
«Die Bundesregierung muss uns erklären, warum Grünenthal eine so
herausragende Rolle in der Stiftung spielte.» Mit dem
Conterganstiftungsgesetz 1972 hatten deutsche Opfer keine Möglichkeit
mehr, gegen Grünenthal zu klagen.