Verbraucherschützer stellen Standards für Fitnessarmbänder auf

Mainz (dpa/lrs) - Fitnessarmbänder, Schrittzähler und andere digitale

Geräte zur Erfassung von körperlichen Aktivitäten dürfen nicht zu
r
Überwachung und Kontrolle der Nutzer missbraucht werden - diese
Forderung steht im Zentrum von 14 Handlungsempfehlungen für die
Gestaltung solcher «Wearables», die das rheinland-pfälzische
Verbraucherschutzministerium am Donnerstag in Mainz vorstellte.
Wearables müssten von Anfang an verbraucher- und
datenschutzfreundlich ausgelegt sein, sagte Staatssekretärin
Christiane Rohleder (Grüne). 

Die Empfehlungen sind Ergebnis eines gemeinsamen «Verbraucherdialogs»
mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem
Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann. Bei Überprüfungen der

verfügbaren Geräte sei vielfach festgestellt worden, «dass
Verbraucher nicht Herr oder Frau der gesammelten Daten sind», sagte
Ulrike von der Lühe als Vorstand der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz. Die Verbraucher müssten ein besseres Gefühl für die

Sicherheit dieser Produkte bekommen.

«Datenschutzrechtlich sind das besondere Daten; Gesundheitsdaten
unterliegen verstärkten Anforderungen», sagte Datenschutzbeauftragter
Kugelmann. Sich nach den Empfehlungen zu richten, könne für die
Hersteller auch ein wichtiger Vorteil im Wettbewerb sein.

«Wearables» bieten nach den Worten Rohleders ein großes Potenzial f
ür
Prävention von Krankheiten und ein gesundheitsbewussteres Verhalten.
Aber «wenn der Körper online geht, werden äußerst sensible Daten
erhoben». Die Handlungsempfehlungen sollen auf der nächsten Konferenz
der Verbraucherschutzminister der Bundesländer vorgestellt werden -
«wir hoffen, dass wir mit diesem jetzt vorgelegten Praxisleitfaden
auch Anstöße für die bundesweite Debatte geben können», sagte die

Staatssekretärin.