Patientenschützer für anonyme Meldungen bei Krankenhaus-Missständen

Osnabrück/Berlin (dpa) - In den bundesweit 2000 Krankenhäusern
sollten nach Auffassung der Deutschen Stiftung Patientenschutz auch
anonyme Meldungen über Missstände gemacht werden können. Die heute
schon vorgeschriebenen Fehlermeldesysteme müssten dies verbindlich
ermöglichen, forderte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in der «Neuen
Osnabrücker Zeitung» (Dienstag). Hintergrund ist der Fall des
verurteilten Ex-Krankenpflegers Niels H., der sich wegen Mordes an 97
Patienten erneut vor Gericht verantworten soll.

«Ebenso braucht es eine externe Anlaufstelle, bei der Whistleblower
ihre Beobachtungen unerkannt anzeigen können», sagte Brysch. Es müsse

alles dafür getan werden, dass im Falle eines Verdachts ein schnelles
Eingreifen möglich sei. Dazu gehörten unter anderem ein umfassendes
Alarmsystem, das Auffälligkeiten erkennt und meldet, sowie eine
lückenlose Kontrolle der Medikamentenausgabe in Krankenhäusern und
Pflegeheimen. «Jedem ernsthaften Verdacht muss sofort nachgegangen
werden», sagte Brysch.

Er sei zutiefst besorgt, dass das Thema Patientensicherheit bei den
Sondierungsgesprächen für eine große Koalition keine Rolle gespielt
habe. «Angesichts der erschütternden Mordserie des Krankenpflegers
Niels H. ist dies unerträglich. Das muss sich im Koalitionsvertrag
dringend ändern», appellierte Brysch an Union und SPD.