Paritätische Krankenversicherung

Berlin (dpa) - Seit 2015 setzt sich der Gesamtbeitragssatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus einem festen allgemeinen
Beitragssatz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste
Satz beträgt 14,6 Prozent und wird paritätisch finanziert, also je
zur Hälfte von Arbeitgebern und von Arbeitnehmern. Die Zusatzbeiträge
müssen die Versicherten alleine schultern.

Diese Zusatzbeiträge legen die Krankenkassen individuell fest. Für
2018 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 Prozentpunkten
auf 1,0 gesenkt. Der Gesamtbeitrag lag damit bei 15,6 Prozent. Die
jeweilige Krankenkasse kann je nach eigener Finanzsituation darunter
oder darüber liegen.

Der allgemeine Beitragssatz wurde bei 14,6 Prozent festgeschrieben,
um die Arbeitgeber bei den Sozialabgaben zu entlasten. Die SPD hatte
nun angesichts der guten Beschäftigungslage darauf gedrungen, dass
Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gesamtbeitrag wieder je zur Hälfte
tragen.