Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten

Hannover (dpa) - Deutsche Forschungslabors haben unterschiedliche
Sicherheitsstufen für gentechnisch veränderte Organismen. Unter Stufe
eins fallen etwa bestimmte Darmbakterien, an denen
Antibiotika-Resistenzen getestet werden. Für Ebolaviren, die eine
bisher unheilbare Krankheit beim Menschen verursachen, gilt
Sicherheitsstufe vier. An so gefährlichen Erregern wird in
Deutschland nur in vier zugelassenen Labors geforscht. Alle
gentechnischen Arbeiten werden durch das Gentechnikgesetz geregelt,
Sicherheitsmaßnahmen sind fest vorgeschrieben. Bakterien müssen etwa
nach dem Versuch mit Hitze und hohen Druck abgetötet werden.