Der Fall Baby Charlie

London (dpa) - Mehrere Gerichte haben sich mit dem Fall des
todkranken Charlie beschäftigt. Lange hofften seine Eltern auf eine
Therapie in den USA, die britischen Ärzte sahen aber keine Chance auf
Besserung und wollten die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen.
Jetzt haben die Eltern ihren juristischen Kampf aufgegeben.

4. August 2016: Charlie Gard wird geboren. Er leidet an einer
seltenen Erbkrankheit, die zu Muskelschwund und Hirnschäden führt.
Der Junge kann in der Folge ohne Hilfe weder atmen noch seine Arme
und Beine bewegen, sein Gehirn ist stark geschädigt.

11. April 2017: Ein Gericht in London ordnet gegen den Willen der
Eltern einen Behandlungsstopp für Charlie an. Es folgt einem Antrag
der behandelnden Ärzte. Der Junge solle in Würde sterben können. Das

Urteil wird danach durch alle britischen Instanzen bestätigt.

27. Juni: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist eine
Beschwerde der Eltern als unzulässig ab. Die britischen Gerichte
hätten den Fall akkurat und sorgfältig geprüft.

30. Juni: An diesem Tag sollen die lebenserhaltenden Maßnahmen
abgestellt werden. Das behandelnde Great-Ormond-Street-Krankenhaus
lässt den Eltern allerdings noch etwas länger Zeit für den Abschied.


7. Juli: Nach neuen Expertenmeinungen fordert die Klinik die erneute
gerichtliche Prüfung einer möglichen Auslandstherapie für Charlie.

10. Juli: Es beginnen neue Anhörungen vor einem britischen Gericht.
Es muss entscheiden, ob die neuen Gutachten die Aufhebung eines
früheren Urteils rechtfertigen.

24. Juli: Kurz vor einem möglichen Urteil geben die Eltern ihren
juristischen Streit auf.