Urteil: Keine geringeren Rentenbeiträge für Eltern

Kassel (dpa) - Die bisherigen Beiträge für Eltern in der gesetzlichen
Rentenversicherung sind rechtens. Das hat das Bundessozialgericht in
Kassel am Donnerstag entschieden. Laut den Richtern ist es legitim,
wenn der Gesetzgeber die Kindererziehung nicht in Form von
niedrigeren Beiträgen berücksichtigt, sondern durch Leistungen
ausgleicht. Dazu gehörten beispielsweise kostenlose Schulen und die
Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Die Kläger wollen nun vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen. (Aktenzeichen B 12 KR 13/15 R und B
12 KR 14/15 R)

Geklagt hatten zwei Elternpaare aus Freiburg. Sie hatten gefordert,
nur die Hälfte der Beiträge in die gesetzliche Kranken- und
Rentenversicherung sowie Pflegeversicherung zu zahlen oder sie
zumindest zu reduzieren. Die Eltern beriefen sich auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 2001. Durch das waren die Beiträge in
der Pflegeversicherung für Kinderlose gestiegen. Das Gericht hatte
den Gesetzgeber beauftragt, auch andere Sozialversicherungen zu
prüfen.

«Familien werden schwerst benachteiligt», sagte ein Anwalt der
Eltern. Die Ungerechtigkeit müsse auf der Beitragsseite - also durch
niedrigere Abgaben - ausgeglichen werden. Das Bundessozialgericht sah
das anders: Der Beschluss zur Pflegeversicherung sei nicht 1:1 auf
die Rentenversicherung übertragbar. Der Gesetzgeber berücksichtige
zudem Erziehungsleistungen «in Form verschiedener familienfördernder
Elemente», sagte der Vorsitzende Richter.

In einem Fall gaben die Richter zwar der Revision der Eltern statt -
aber nur aus formalen Gründen. Zur Pflege- und Krankenversicherung
entschied das Gericht nicht. Das Bundessozialgericht hatte bereits
2015 in zwei anderen Verfahren festgestellt, dass die
Beitragsbemessung der Sozialversicherungen nicht gegen das
Grundgesetz verstößt.