Eltern wollen weniger Sozialabgaben - Bundessozialgericht entscheidet

Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet am
Donnerstag (10.00 Uhr) über Klagen von Eltern, die geringere Beiträge
zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie
Pflegeversicherung erstreiten wollen. Die Eheleute aus
Baden-Württemberg verlangen, nur die Hälfte der Beiträge zahlen zu
müssen. Vor dem Sozialgericht Freiburg und dem Landessozialgericht
Baden-Württemberg waren sie mit ihren Klagen gescheitert.
(Aktenzeichen B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R)

Die Kläger berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
von 2001. Das hatte den Gesetzgeber beauftragt zu prüfen, ob der
Aufwand für Betreuung und Erziehung von Kindern bei
Sozialversicherungen genug berücksichtigt wird. Dass Kinderlose seit
2005 einen Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung zahlen müssen,
reicht den Klägern nicht. Das Bundessozialgericht hatte 2015 in zwei
anderen Verfahren festgestellt, dass die Beitragsbemessung nicht
gegen das Grundgesetz verstößt.