Polizist will Zeckenbiss als Dienstunfall anerkannt haben

Den Zeckenbiss gab es, das streitet niemand ab. Aber passierte er im
Dienst? Ein Polizist aus dem Rheinland behauptet das und fordert vor
Gericht die Anerkennung als Dienstunfall, bislang erfolglos. Jetzt
muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.

Münster (dpa) - Den Zeckenbiss entdeckte er unter der Dusche. Nach
einem Einsatz bei einem Verkehrsunfall in einem Waldgebiet fand ein
Polizist eine Verdickung mit einer starken Rötung an seinem
Steißbein. Erst Tage später wurde ihm klar, was er da am Körper
hatte. Gemeldet hat der Polizist den Dienstunfall am 19. September
2013 - fünf Tage nach dem Biss. Ein Arzt musste die Zecke bei dem
Beamten des Polizeipräsidiums Köln operativ entfernen.

Daraus ist ein juristischer Streit entbrannt, den das
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch (10.30 Uhr)
verhandelt. Die zuständige Dienstbehörde und das Verwaltungsgericht
Köln hatten den Biss nicht als Dienstunfall anerkannt. Die Richter in
der ersten Instanz bemängelten, dass der Beamte den Biss nicht einem
Kollegen gezeigt hatte. Zumindest hätte er eine Notiz über den Fund
an seinem Körper machen sollen. So sei nicht mehr zu beweisen, dass
der Biss mit «an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» eine Folge
des Einsatzes war.

Der Polizist aus dem Rheinland ist nicht der erste Beamte, der nach
einem Zeckenbiss auf Anerkennung als Dienstunfall klagt. Als
Grundsatzurteil gilt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
aus dem Jahr 2010. Geklagt hatte eine Lehrerin aus Niedersachsen. Sie
hatte Grundschüler über mehrere Tage auf einem Bauernhof
beaufsichtigt. Nach einem Zeckenbiss bekam sie Monate später eine
Borrelioseinfektion. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wertete
den Fall ausnahmsweise als Dienstunfall. Grund war, dass Ort und Zeit
des Zeckenbisses hinreichend nachgewiesen werden konnte.