BGH bestätigt Freispruch für Augsburger Laborarzt Schottdorf

Karlsruhe/Augsburg (dpa) - Der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf
ist rechtskräftig von Betrugsvorwürfen freigesprochen. Der
Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch die Revision der
Staatsanwaltschaft Augsburg zurück, die weiter für Schuldsprüche
gegen den 77-Jährigen und dessen Ex-Frau gestritten hatte. Damit hat
ein Urteil des Landgerichts Augsburg aus dem Januar 2016 Bestand.

Die Ankläger versuchen seit vielen Jahren vergeblich, dem
Medizin-Großunternehmer Abrechnungsbetrug im großen Stil zulasten der
Krankenkassen nachzuweisen. Zuletzt ging es um den Vorwurf,
Schottdorf habe mithilfe seiner damaligen Frau zwischen 2004 und 2007
durch Einrichtung mehrerer scheinselbstständiger Medizinlabors 12,8
Millionen Euro zu viel kassiert. Dem Landgericht fehlte es dafür aber
an Beweisen. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe konnten dabei
«keine Lücken oder Widersprüche» entdecken. (Az. 1 StR 535/16)