BGH verhandelt im Brustimplantate-Skandal über Schmerzensgeld-Klage

Karlsruhe (dpa) - Die Schmerzensgeld-Klage einer Betroffenen des
Skandals um minderwertige Brustimplantate hat am Donnerstag bereits
zum zweiten Mal den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. In dem
Grundsatz-Verfahren klärt sich, ob der TÜV Rheinland eine
Mitverantwortung trägt und möglicherweise mit hohen Geldforderungen
konfrontiert wird. Der TÜV hatte die Qualitätssicherung des
französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) zertifiziert
und überwacht. PIP befüllte bis zum Auffliegen des Betrugs im Jahr
2010 Implantate mit nicht für diese Zwecke zugelassenem
Industrie-Silikon. Das Urteil könnte um 15.00 Uhr verkündet werden.

Allein in Deutschland waren weit mehr als 5000 Frauen betroffen. In
dem Verfahren will eine Rentnerin aus Ludwigshafen mindestens 40 000
Euro Schmerzensgeld. Von der Karlsruher Entscheidung könnten auch
andere Frauen profitieren. Der Senat kann ein abschließendes Urteil
sprechen. Denkbar ist aber auch, dass der Fall vor dem
Oberlandesgericht in eine neue Runde geht, um zu klären, ob der TÜV
Prüfpflichten verletzt hat. Der BGH hatte das Verfahren 2015
ausgesetzt, um den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu befragen. (Az.
VII ZR 36/14)