Gericht urteilt erneut gegen Apothekenautomaten von DocMorris

Mosbach (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten im
Neckar-Odenwald-Kreis hat das Landgericht Mosbach erneut gegen den
Arzneimittel-Versandhändler DocMorris entschieden. Das Unternehmen
dürfe den Service in Hüffenhardt vorerst nicht weiter anbieten,
entschied das Gericht am Mittwoch. DocMorris verkauft in dem Ort
nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel und argumentiert, es
handele sich um Versandhandel. Dagegen hatten drei Apotheken geklagt
(Az. E 127).

Das Gericht gab ihnen Recht. Der Automat verstoße gegen das
Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung, hieß es. In dem
gleichen Fall hatte das Gericht in Mosbach in der vergangenen Woche
bereits dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg Recht gegeben.