Baby stirbt an Mangelernährung - Bewährungsstrafe für Eltern

Reis- und Haferdrink statt Muttermilch: Ein Elternpaar in Belgien
glaubt, seinem Baby etwas Gutes zu tun und ernährt es mit
alternativen Lebensmitteln. Der sieben Monate alte Junge stirbt an
den Folgen. Nun hat ein Gericht die Eltern verurteilt.

Dendermonde (dpa) - Nach dem Tod ihres mangelernährten Babys hat ein
Gericht in Belgien ein Elternpaar zu jeweils sechs Monaten Haft auf
Bewährung verurteilt. Das sieben Monate alte Kind sei im Sommer 2014
an den Folgen einer ungeeigneten Ernährung gestorben, urteilte die
Richterin im flämischen Dendermonde am Mittwoch laut
Nachrichtenagentur Belga.

Dem Bericht zufolge hatten die Eltern das Kind nach Problemen mit dem
Stillen und der Flasche monatelang nur mit Flüssigkeit aus Reis,
Hafer, Quinoa und Buchweizen gefüttert. Vater und Mutter gingen laut
Gericht davon aus, dass ihr Baby Laktose und Gluten nicht vertrug,
zogen aber nie einen Arzt hinzu. Es sei wohl auch Misstrauen
gegenüber der Schulmedizin im Spiel gewesen, so die vorsitzende
Richterin Mieke Butstraen.

«Das Kind muss Hunger gelitten haben, weil es an krankhafter und
chronischer Unterernährung in Kombination mit Dehydrierung gestorben
ist», stellte das Gericht fest. «Die Angeklagten haben ihre
Überzeugungen zu Ernährung und Versorgung über seine Gesundheit
gestellt - mit allen Folgen.»

Die Eltern hätten nicht verstanden, dass der Zustand des Jungen
alarmierend schlecht war, erklärte Verteidigerin Karine Van
Meirvenne, die Freispruch gefordert hatte. «Meine Klienten haben
nicht mit Absicht gehandelt.»

Nachdem sich der Junge mehrmals übergeben hatte, brachten die Eltern
ihn zuerst zu einem Homöopathen. Dieser schätzte den Zustand laut
Gericht als ernst, aber nicht lebensbedrohlich ein und riet den
Eltern, das Kind schnell ins Krankenhaus zu bringen. Auf dem Weg
dorthin stoppten sie noch bei einer Apotheke, um die vom Homöopathen
empfohlenen Mittel zu kaufen.

Als die Eltern schließlich in der Notaufnahme ankamen, konnten die
Ärzte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Das Baby war
dehydriert und mit 4,3 Kilogramm für sein Alter viel zu leicht.

Das Gericht verhängte die Mindeststrafe. «Die Beklagten selbst sind
schon hart gestraft dadurch, dass sie mit dem Wissen leben müssen,
dass sie verantwortlich sind für den Tod ihres Söhnchens, das sie
aufrichtig liebten», sagte Richterin Butstraen.