BGH: Krankenversicherung muss keine Eizellspende im Ausland bezahlen

Karlsruhe (dpa) - Eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland mit einer
in Deutschland verbotenen Eizellspende muss nicht von der privaten
Krankenversicherung (PKV) bezahlt werden. Das hat am Mittwoch der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Fall aus München
entschieden.

Nach den Musterbedingungen der PKV umfasst der Versicherungsschutz
auch Behandlungen im europäischen Ausland. Die Klägerin, heute Mutter
von Zwillingen, wollte deshalb rund 11 000 Euro erstattet bekommen.
So viel hatte sie die künstliche Befruchtung in Prag mithilfe von
Spender-Eizellen gekostet. In Tschechien und etlichen anderen
EU-Staaten ist das Verfahren erlaubt.

Dem Urteil zufolge muss eine Versicherung aber nur solche
Behandlungen übernehmen, die nach deutschem Recht in Deutschland
erlaubt sind (Az. IV ZR 141/16).