Aufsicht: Viele Kassenverträge für Arzt-Diagnosen rechtswidrig

Berlin (dpa) - Viele Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zur
besseren Dokumentation von Patientendiagnosen sind nach Erkenntnissen
des Bundesversicherungsamtes rechtswidrig. Wie die «Frankfurter
Allgemeine Zeitung» (Mittwoch) berichtete, hat die zuständige
Aufsichtsbehörde inzwischen die betreffenden Kassen aufgefordert,
rechtswidrige Vertragsinhalte unverzüglich zu beseitigen oder die
Verträge zu kündigen.

Hintergrund dieser Überprüfung durch das Bundesversicherungsamt waren
Berichte aus dem vergangenen Jahr über Mauscheleien bei der
Dokumentation von Diagnosen zugunsten der Kassen. Denn die Zahlungen
aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen nach dem sogenannten
Risikostrukturausgleich steigen mit der Schwere der Erkrankungen
ihrer Versicherten. Daher haben die Kassen ein Interesse daran, dass
Ärzte die Diagnosecodes entsprechend aufschreiben. Viele Kassen
hatten deshalb eigens dafür Verträge geschlossen.

Die Politik hatte diese Form des Wettbewerbs unterbunden und
Geldzahlungen für das Dokumentieren und nachträgliches Ändern von
Diagnosen untersagt. Daraufhin habe sich die Behörde einen Überblick
über die bestehenden sogenannten Betreuungsstrukturverträge
bundesweit tätiger Krankenkassen mit den Kassenärzten verschafft und
dabei bislang von 54 solcher Verträge erfahren, berichtete die
Zeitung.

Der Vorwurf der Mauscheleien bei der Dokumentation zielte auch auf
die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen). Diese sind allerdings
nicht der Bundesaufsicht unterstellt, sondern der der Länder.