Schmerzensgeld im Brustimplantate-Skandal - Gericht weist Klage ab

Heidelberg (dpa/lsw) - Im Skandal um Brustimplantate hat das
Landgericht Heidelberg die Klagen von vier Frauen auf Schmerzensgeld
abgewiesen. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatten die
Klägerinnen zwischen 45 000 und 50 000 Euro vom TÜV Rheinland und
einer französischen Haftpflichtversicherung verlangt. Die Frauen
hatten sich zwischen 2001 und 2010 in Heidelberger Kliniken
Brustimplantate der Marke Rofil einsetzen lassen. Rofil brachte
minderwertige Silikongel-Implantate in den Verkehr, die die
französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) produzierte. Der TÜV
Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft.

Das Landgericht wies die Klage mit Verweis auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs ab. Demnach verpflichtet das EU-Recht
Stellen wie den TÜV nicht, unangekündigte Inspektionen bei den
Herstellern vorzunehmen.

Ein Anspruch gegen die französische Haftpflichtversicherung besteht
nach Ansicht des Heidelberger Gerichts ebenfalls nicht. Von der
Versicherung seien nur Schadensfälle umfasst gewesen, die in
Frankreich eingetreten seien. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Weltweit waren Hunderttausende Frauen von dem Skandal, der 2010
aufflog, betroffen. Allein in Deutschland waren es mehr als 5000. Am
22. Juni verhandelt auch der Bundesgerichtshof über die
Schmerzensgeld-Forderung einer Frau gegen den TÜV Rheinland.