Kommunen lehnen Vorlage zum Thüringer Sportfördergesetz ab

Erfurt (dpa/th) - In der ersten öffentlichen Anhörung zum neuen
Thüringer Sportfördergesetz haben sich am Dienstag die Vertreter des
Thüringer Gemeinde- und Städtebundes sowie des Landkreistages
vehement gegen die Vorlage der drei Regierungs-Fraktionen
ausgesprochen. Sie halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig.

Die geforderte unentgeltliche Nutzung von Sportstätten sei ein
massiver Eingriff in ihre Rechte, zumal kein Ausgleich für die
entstehenden Kosten vorgesehen ist. Nachbesserungen seien dringend
notwendig. Im alten Sportfördergesetz von 1994 wurde von einer «in
der Regel» unentgeltlichen Nutzung gesprochen. Im neuen Entwurf wurde
der Passus «in der Regel» gestrichen.

Die CDU fordert, dass Sportorganisationen nur noch gefördert werden,
wenn sie nachweisen, dass ihre hauptamtlichen Mitarbeiter nicht ins
Staatsdoping-System der DDR verwickelt waren. «Die Linkskoalition
verschließt fest die Augen vor der Doping-Vergangenheit im Sport»,
stellte Manfred Grob, der sportpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion
und Vorsitzende des Sport-Ausschusses des Landtags, fest.

Die mit Spannung erwartete Anhörung von Ines Geipel fiel aus. Die
Vorsitzende des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins hatte kurzfristig
abgesagt. Die Entscheidung des Landtags über das neue
Sportfördergesetz soll im Herbst fallen.