Menschenrechtsgericht entscheidet über Behandlung von todkrankem Baby

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
veröffentlicht am Dienstag seine Entscheidung über die Fortsetzung
der Behandlung eines todkranken Babys aus Großbritannien. Die Eltern
möchten den zehn Monate alten Charlie, der an einer seltenen
genetischen Erkrankung leidet, für eine experimentelle Therapie in
die USA bringen. Die britischen Ärzte, die den Jungen bisher
behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen
würde. Sie wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen.

Vergangene Woche hatten die Straßburger Richter auf eine Beschwerde
der Eltern hin angeordnet, dass die Ärzte versuchen müssen, das Kind
bis Dienstagmitternacht am Leben zu halten. Ein Urteil in der Sache
soll es am Dienstag noch nicht geben (Beschwerde-Nr. 39793/17).