Laumann: Umstellung auf neue Pflegegutachten weitgehend reibungslos

Es ist wohl die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer
Einführung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung vor rund
22 Jahren. Die Krankenkassen ziehen nach drei Monaten erste Bilanz.

Berlin (dpa) - Die zum Jahresbeginn angelaufene Umstellung auf ein
neues Begutachtungssystem für Pflegebedürftige ist nach Einschätzung

der Bundesregierung bisher weitgehend reibungslos verlaufen. Der
Pflegebevollmächtigte Karl-Josef Laumann (CDU) sagte der Deutschen
Presse-Agentur, in vielen Gesprächen mit Verbänden, Einrichtungen vor
Ort oder Pflegebedürftigen selbst habe er den Eindruck gewonnen, dass
die Umsetzung im Großen und Ganzen ziemlich gut funktioniere.

Der für die Umsetzung zuständige Medizinische Dienst der
Krankenversicherung (MDK) begutachtete in den ersten drei Monaten
seit Umstellung des Pflegeversicherungssystems gut 456 000 Menschen.
Rund die Hälfte der Gutachten wurde dabei noch nach dem alten System
durchgeführt, da die Anträge auf Pflegebedürftigkeit noch vor dem
Stichtag 1. Januar gestellt wurden, wie die dpa beim MDK erfuhr. Die
Zahl der Begutachtungen stieg demnach im ersten Quartal 2017
gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um knapp zehn Prozent
(9,4 Prozent). Der MDK zieht am Freitag (10.30 Uhr) nach 100 Tagen
eine Zwischenbilanz der Umstellung.

Hintergrund ist, dass die rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen in
Deutschland seit dem 1. Januar in ein neues Begutachtungssystem
übergeleitet werden. Die MDK-Mitarbeiter begutachten nun nach einem
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Der bemisst in erster Linie den
Grad der Selbstständigkeit beziehungsweise der Unselbstständigkeit.
Der Zeitaufwand für die Pflege spielt nicht mehr die ausschlaggebende
Rolle. Zudem bekommen Menschen, deren Geisteskraft nachlässt wie
Demenzkranke, einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der
Pflegeversicherung. Die drei Pflegestufen, die bis Ende vergangenen
Jahres galten, wurden in fünf Pflegegrade übergeleitet.

Lauman unterstrich: «Ganz wichtig war und ist, dass alle
Pflegebedürftigen, die zuvor schon Leistungen der Pflegeversicherung
bezogen haben, einen Bestandsschutz bei den pflegerischen Leistungen
erhalten haben.» Er sagte aber auch, es bleibe bei einer so großen
Reform natürlich nicht aus, «dass es in Einzelfällen Probleme gibt»
.
So sei ihm von einigen Bürgern berichtet worden, dass bei ihren
Begutachtungen durch den MDK zu viel Zeit vergehe, bis das Ergebnis
vorliege. Zwar habe der Gesetzgeber einige Verzögerungen eingeplant.
«Einige MDKen müssen hier aber offenbar mehr Tempo machen und sich
auch mehr anstrengen», sagte Laumann.