Cannabis für Schwerkranke auf Rezept - Gesetz tritt in Kraft

Berlin (dpa) - Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen
leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das
entsprechende Gesetz tritt im März nach Veröffentlichung im
Gesetzblatt in Kraft, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Kosten
würden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zudem greift
die Reform des Urhebervertragsrechts. Ab Ende März wird schrittweise
das digitale Antennenfernsehen DVB-T abgewickelt:

CANNABIS: Vor dem Erhalt von Cannabis-Arzneimittel auf Rezept müssen
nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten
ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheide im
Einzelfall. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden,
wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs
voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine
Verwendung als Rauschgift bleibe verboten.

DVB-T2: Es gibt nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg vier
Möglichkeiten des Fernsehempfangs: Antenne, Kabel, Satellit und
Internet. Ab 29. März stellen TV-Sender zunächst in Ballungsräumen
ihre terrestrische Ausstrahlung auf den neuen Standard DVB-T2 um.
Davon seien alle Verbraucher betroffen, die ihr Fernsehprogramm
digital terrestrisch über DVB-T, also über eine Zimmer- oder
Dachantenne empfangen. Künftig benötigen diese ein neues
Empfangsgerät, sofern es nicht im TV-Gerät integriert ist. Ohne neuen
Receiver könnten Betroffene bald kein Programm mehr empfangen.

URHEBERRECHT: Urheber und Künstler können vom 1. März an laut
Bundesregierung ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser
durchsetzen. Der Anspruch sei zwar bereits 2002 gesetzlich verankert
worden. Vor allem freiberuflich tätige Künstler setzten dies aber oft
nicht durch.