Bundesrichter: Keine Sonderstellung von DRK-Schwestern mehr

Erfurt (dpa) - Die 25 000 Rotkreuz-Schwestern in Deutschland haben
nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ihren
arbeitsrechtlichen Sonderstatus verloren. Sie gelten damit als
Leiharbeiterinnen, wenn sie von den bundesweit 33 Schwesternschaften
in Kliniken und Krankenhäuser außerhalb der DRK-Organisation
eingesetzt werden. Nach einer Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs, der den Sonderstatus der Schwestern nicht anerkannte,
änderte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag seine Rechtsprechung.
Bisher galten die DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder, nun als
Arbeitnehmer. Damit fallen sie unter das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Einsatzdauer begrenzt. Für
den Präzedenzfall sorgte die Klage der Ruhrlandklinik in Essen, die
Rotkreuzschwestern beschäftigt.