Krebsheiler Hamer will Approbation als Arzt zurück

Frankfurt/Main (dpa) - Der selbsternannte Krebsheiler Ryke Geerd
Hamer will in Deutschland wieder als Arzt zugelassen werden. Das
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte es jedoch ab, ihm seine
Approbation zurückzugeben. «Das Gericht ist der Überzeugung, dass der

Kläger allein seinen eigenen medizinischen Ansatz verfolgt, diesen in
den Vordergrund stellt und herkömmliche schulmedizinische
Auffassungen verunglimpft», begründete das Gericht seine am Freitag
veröffentlichte Entscheidung. Hamer kann beim Hessischen
Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung einlegen.

Hamer lehnt die Schulmedizin ab und behandelt nach den Regeln einer
von ihm entwickelten «Germanischen Neuen Medizin». Er wird für
mehrere Todesfälle verantwortlich gemacht, wurde mehrfach verurteilt
und wird laut Gericht per Haftbefehl gesucht. Für viel Aufsehen
sorgte in den 1990er Jahren der Fall der damals sechsjährigen Olivia.
Sie litt an einem mit konventioneller Medizin meist gut heilbaren
Tumor, ihre Eltern ließen sich jedoch nur von Hamer beraten. Erst
nach Entzug des Sorgerechts wurde Olivia schulmedizinisch versorgt
und geheilt.

Hamer war 1986 die Zulassung als Arzt entzogen worden. 2008 hatte er
schon einmal erfolglos versucht, seine Approbation wiederzubekommen.
2015 machte er einen neuen Versuch, aber das Land Hessen lehnte ab.
Hamer klagte gegen die Entscheidung. Am 7. Februar wurde der Fall
mündlich verhandelt. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab.
Sowohl das Land als auch das Gericht verwiesen zur Begründung auf
Rundschreiben Hamers an seine Anhänger. Darin wertet er unter anderem
den Einsatz von Chemotherapie als «Massenmord».