Zahnarzt wollte Sohn austricksen - Erbverzicht sittenwidrig

Hamm (dpa/lnw) - Ein Zahnarzt hat seinen Sohn beim Erbe austricksen
wollen und vor Gericht eine krachende Niederlage erlitten. Der Mann
hatte seinem Filius zum 18. Geburtstag versprochen, er könne den heiß
begehrten Sportwagen seines Vaters bekommen. Doch davor kamen viele
«Wenns»: Erstmal sollte der Sohn 25 Jahre alt werden und bis dahin
seine Ausbildung zum Zahntechniker mit der Bestnote abschließen. Und
auf sein Erbe sollte er vollständig verzichten. Gesagt, getan, ein
Notar besiegelte den Vertrag. Doch der Sohn verlor schnell die Freude
daran und zog vor Gericht, um die Nichtigkeit der Vereinbarung
festzustellen. Und er bekam Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm am
Dienstag mitteilte.

Unter anderem hielt es dem Vater vor, die Unerfahrenheit seines
Sohnes und dessen Schwäche für Sportwagen ausgenutzt zu haben. Seine
Argumentation, er habe den Jungen zu einer zügigen und
erfolgsorientierten Ausbildung motivieren wollen, sei vorgeschoben.
Der Erbverzicht sei bedingungslos, während die Gegenleistung - das
Auto - nur unter Bedingungen fällig werde. Gezielt habe er den 18.
Geburtstag des jungen Mannes abgewartet, weil die geschiedene, aber
erziehungsberechtigte Mutter niemals zugestimmt hätte. Sittenwidrig
sei das alles, fanden die Richter.