Gericht entscheidet nach Vogelgrippe-Verdacht über Keulung

Wörth (dpa/lrs) - Die unter Vogelgrippe-Verdacht stehenden Vögel in
einem Zuchtbetrieb in Wörth (Kreis Germersheim) dürfen vorerst nicht
getötet werden. Der Rassegeflügelzuchtverein habe beim
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße einen Eilantrag gegen
die Keulung eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin. Die
Entscheidung soll voraussichtlich am Mittwoch fallen.

Es sei unverhältnismäßig, alle 454 Gänse, Enten und Ziervögel in
der
Anlage zu töten, wenn nur bei wenigen das Virus festgestellt wurde,
sagte Helmut Demler vom Landesverband der Rassegeflügelzüchter
Rheinland-Pfalz. «Da muss man erstmal alle untersuchen. Die kann man
nicht einfach alle totschlagen.» Außerdem sei es noch gar nicht
sicher, ob es sich um die derzeit grassierende, hoch ansteckende
H5N8-Variante des Virus handele.

Das Umweltministerium hatte erklärt, wahrscheinlich seien die Tiere
vom Typ H5 befallen. Proben wurden zur Untersuchung an das
Friedrich-Loeffler-Institut geschickt. Im Landkreis Germersheim gilt
eine kreisweite Stallpflicht. Die Rassegeflügelzüchter haben eine
Ausnahmegenehmigung, weil ihre Wassertiere nicht lange in Ställen
gehalten werden können. In dem Zuchtbetrieb befinden sich nach
Angaben von Demler sehr seltene Tiere. Ihr Wert liege zusammen bei
Zehntausenden Euro.