GKV: Ärzte und Krankenhäuser sollen besser zusammenarbeiten

Die Zusammenarbeit von Kassen-Ärzten und Kliniken läuft nicht rund.
Beide Seiten befürchten, dass ihnen Honorare verloren gehen. Die
Krankenkassen verlangen eine umfassende Strukturreform.

Berlin (dpa) - Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen
(GKV) hat niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser aufgefordert, zum
Wohl der Patienten enger zusammenzuarbeiten. «Es kann nicht sein,
dass die Menschen deswegen nicht optimal versorgt werden, weil es
Sektorengrenzen gibt», sagte die Vorstandsvorsitzende des
GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, der Deutschen Presse-Agentur.
Hier sei auch eine künftige Regierungskoalition im Bund gefragt. Sie
fügte hinzu: «Ich glaube, dass es die Versicherten oder Patienten
nicht interessieren muss, ob sie jetzt in diesem oder in jenem Sektor
behandelt werden.»

Eines der derzeit strittig diskutierten Themen ist dabei die
Notfallversorgung von Patienten. Obgleich es hier schon einzelne
Ansätze etwa im Versorgungsstärkungsgesetz und im
Krankenhausstrukturgesetz gebe, werde dies ein Thema für die Zukunft
werden, sagte Pfeiffer. Sogenannte Portalpraxen seien nur eine Form
der Ausgestaltung dieses Zwischenbereichs zwischen ambulant und
stationär.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery,
hofft, dass gerade Portalpraxen, die an größere Notfallambulanzen
angeschlossen und von niedergelassenen wie auch Krankenhausärzten
betrieben werden, das Problem etwas entschärfen. Denn hier könne ein
Arzt schon nach dem ersten Eindruck entscheiden, ob ein Patient
ambulant von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden könne oder
stationär im Krankenhaus aufgenommen werden müsse.

Zugleich forderte Montgomery in einem Gespräch mit der dpa eine faire
Vergütung bei der Notfallversorgung. «Es ist unanständig, wenn
Krankenhäuser nur 32 Euro bekommen für eine Notfallbehandlung, obwohl
etwa 120 Euro notwendig wären, um kostendeckend zu arbeiten.»

GKV-Chefin Pfeiffer forderte eine umfassende Überprüfung der
derzeitigen Strukturen. Es gebe «fast zwei Dutzend verschiedene
Rechtsgrundlagen und Finanzierungssysteme für ambulante Behandlungen
an Kliniken, die alle im Laufe der Jahre unabhängig voneinander aus
einer tatsächlichen oder vermeintlichen Notwendigkeit heraus
entstanden sind», sagte sie. Pfeiffer nannte unter anderem
psychiatrische oder geriatrische Institutsambulanzen, ambulantes
Operieren oder Hochschulambulanzen. «Es ist aber insgesamt kein
strukturiertes schlüssiges System.»